Kindertagesstätten und Horte
Aufnahmevoraussetzungen
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Anmeldung des Kindes
Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft Öffnungszeiten |
Kindertagesstätten in freier Trägerschaft direkte Anmeldung in der jeweiligen Kindertagesstätte |
Kindertagespflege Anschrift: Landkreis Barnim - Jugendamt Öffnungszeiten und Terminvergabe |
Antragsformalitäten
Vor Aufnahme in eine Kindertagesstätte oder in Kindertagespflege bei bedingtem Rechtsanspruch ist ein Antrag auf Bedarfsfeststellung/Nachweis des bedingten Rechtsanspruchs beim Landkreis Barnim, Jugendamt, zu stellen. Antragsformulare unter: Öffnungszeiten und Terminvergabe
Für die Kindertagesbetreuung bzw. Kindertagespflege wird eine Gebühr erhoben, die sich nach der jeweils gültigen Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft, nach der Gebührenordnung des jeweiligen freien Trägers bzw. nach der Gebührensatzung für Tagespflege richtet. Bei niedrigem Einkommen kann der Landkreis Barnim eine Gebührenbefreiung erteilen; hierfür ist ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt einzureichen. |
Kindertagesstätten und Horte in Trägerschaft der Stadt Eberswalde
Kindertagesstätten und Horte in freier Trägerschaft